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Andreas M. Bartsch Steuerberater als Vermögensberater

Vermögensnachfolgeplanung („Estate Planning“)

Ähnlich wie bei dem Prozess der Finanzplanung ist auch die Vermögensplanung strukturiert. Nach einer umfassenden Datenerfassungsphase hat die Diagnosephase das Ziel, die aktuelle Ist-Situation zu analysieren. Dabei werden sämtliche Vermögenswerte aufgelistet, die Vermögenssituation im Erbfall beleuchtet sowie Liquiditätsengpässe und Versorgungslücken ermittelt. In der Gestaltungsphase wird versucht, durch Veränderungen in der Vermögenssphäre (Vermögensumschichtungen, Vermögensübertragung, etc.) die gesetzten Ziele abzubilden und so die Ausgangssituation zu verändern. Der interdisziplinäre Ansatz verlangt, dass auch die steuerlichen und rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit bedacht werden. Ich werde mich daher regelmäßig zusätzlich auch um die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten kümmern.

Als Vermögensnachfolgeplaner verstehe ich mich nicht zwingend in allen Bereichen als eine Gestaltungskompetenz, wohl aber als eine Diagnosekompetenz um zu erkennen, in welchen Bereichen möglicherweise Veränderungen nötig sind.

Da die Datenbasis für das „Estate Planning“ und das „Financial Planning“ zum großen Teil übereinstimmen, bietet sich an die jeweiligen Planungsarbeiten im Rahmen eines umfassenden Beratungsangebots zusammenzufassen und gegebenenfalls beide Dienstleitungen zu vernetzen. Die Verbindung zwischen diesen Beratungsleistungen wird mit der Wortschöpfung „Finest Planning“ (FINinancial und ESTate Planning) umschrieben.

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