Andreas M. Bartsch Steuerberater als Vermögensberater
Private Finanzplanung
Unter diesem Beratungsangebot werden mehrere komplexe Dienstleistungen aufgezeigt, die sich unter den Oberbegriff „Private Finanzplanung“ subsumieren lassen.Ganzheitliche Finanzplanung („Financial Planning“)
Die ganzheitliche Finanzplanung („Financial Planning“) umfasst in der Regel eine Planung des Gesamtvermögens, der Liquidität, der steuerlichen Auswirkung (nicht im Sinne einer Steuergestaltungsberatung gemeint, sondern als notwendige Planungsleistung zur Erreichung der Ziele Ihres Unternehmens „Privathaushalt“), die Analyse des Wertpapiervermögens und der Immobilien, Szenarien zu Risiken des Privathaushalts und gegebenenfalls die Vermögensnachfolgeberatung („Estate Planning“)
Sie zeichnet sich durch folgende Besonderheiten aus:
Der Ablauf ist fest definiert und wird mit den Phasen Auftragsklärung, Datenerfassung, Analyse, Planung und Beratungsgespräch sowie anschließender Umsetzung und Betreuung durchgeführt. Die Analyse ist dabei im Sinne einer Diagnose zu verstehen. („Was wäre, wenn keine Veränderung im Vermögen vorgenommen wird?“) Darauf aufbauend ist die Planung als Gestaltung im Sinne der Entwicklung von Lösungen zur Erreichung der Ziele bzw. Beseitigung von erkannten Schwachstellen zu deuten.
Alle Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Versicherungen, Beteiligungen, Einnahmen und Ausgaben, Ziele und Wünsche, Risikoneigungen etc. werden erfasst.
Ein abschließendes Beratungsgespräch mit Übergabe eines Finanzplanes in dem gutachterlich Erkenntnisse und Empfehlungen zur Vermögensstrategie dokumentiert sind, findet statt.
Die Begleitung bei der Umsetzung der Empfehlungen ist nicht zwingend Gegenstand unserer Dienstleistung. Sie kann von Ihnen eigenständig oder mit Finanzdienstleistern erfolgen. Der Finanzplanungsprozess sollte regelmäßig mit einer Aktualisierung (Update) des Finanzplanes begleitet werden.
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